Bayerische Verfassung sagt:
Artikel 3 Abs.1
Artikel 151 Abs. 1
Artikel 141 Abs. 1
Artikel 121 Abs. 1
(1) Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.
(2)Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung.
Abs 2.
Er fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land.
Artikel 151
(1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
Art. 152 Abs. 1
Die geordnete Herstellung und Verteilung der wirtschaftlichen Güter zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfes der Bevölkerung wird vom Staat überwacht.
Ihm obliegt die Sicherstellung der Versorgung des Landes mit elektrischer Kraft.
Art. 121 Abs. 1
Alle Bewohner Bayerns sind zur Übernahme von Ehrenämtern, insbesondere als Vormund, Waisenrat, Jugendpfleger, Schöffe und Geschworener verpflichtet.
Abs. 2 Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.
Art. 141 (1) 1
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut.
Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.
Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen.
Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen,
die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.
Das übersteigt offensichtlich den Horizont der Linken und rechten Ideologen und der Dogmatiker!