Gerne! Hier ist eine geschliffene, juristisch fundierte und dennoch emotional nachvollziehbare Fassung Ihres Abschlussplädoyers, geeignet für eine mündliche Verhandlung vor Gericht, insbesondere in einem bau- oder verwaltungsrechtlichen Kontext:
Abschlussplädoyer – persönlich vorgetragen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren des Gerichts,
ich möchte meine Ausführungen bewusst mit einem Bekenntnis beginnen – einem Bekenntnis zum Rechtsstaat. Ich bin nicht der Ansicht, wie es der Volksmund so oft behauptet, dass „Recht haben“ und „Recht bekommen“ zwei völlig verschiedene Dinge seien. Ich bin auch nicht der Überzeugung, dass man – bildlich gesprochen – vor Gericht wie auf hoher See allein auf göttlichen Beistand angewiesen ist.
Nein. Ich glaube an die Stärke unseres Rechtsstaats. Ich glaube an die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz. Und ich glaube daran, dass ein unabhängiges Gericht in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen, die auf einer vollständigen, sachgerechten und fairen Würdigung aller relevanten Umstände beruht.
Wenn man genau hinschaut – und darum bitte ich heute – dann ergibt sich ein sehr klares Bild:
Die Lage meines Grundstücks ist keineswegs isoliert oder ortsfremd. Im Westen befindet sich ein Gebäude mit drei Wohneinheiten in einem als Gewerbegebiet kartierten Bereich. Im Osten reiht sich eine durchgehende Wohnsiedlung, durchsetzt mit einzelnen Gewerbebetrieben. Im Norden und Süden stehen gewerbliche Gebäude – und nordöstlich liegt ein weiteres Werk mit mindestens zwei Betriebsleiterwohnungen.
Die Realität vor Ort entspricht also keineswegs einer homogenen, streng getrennten Nutzung, sondern vielmehr einer gewachsenen, durchmischten Struktur, wie sie vielerorts üblich und planerisch akzeptiert ist.
Wenn man dann die Entstehungsgeschichte betrachtet:
Der erste Bauantrag zielte auf ein Wohnhaus, in Zusammenarbeit mit dem Umweltingenieur Dr. Brandt. Der zweite Antrag betraf ein Betriebsgebäude mit Betriebsleiterwohnung – ein klassischer und im Bauordnungsrecht anerkannter Typus.
Beide Anträge waren aus meiner Sicht sachlich und rechtlich gut begründet – und wären in einem fairen Verfahren genehmigungsfähig gewesen.
Warum kam es dennoch zur Ablehnung? Weil, nach meiner festen Überzeugung, externe Einflüsse – insbesondere die Intervention des ehemaligen Werksleiters – das Verfahren in eine Richtung gedrängt haben, die mit einer neutralen, ermessensgeleiteten Entscheidungsfindung nicht mehr vereinbar war.
Ich bin mir bewusst, dass die Entscheidung in solchen Fällen immer im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Aber Ermessen heißt nicht Beliebigkeit. Ermessen muss ausgeübt werden – sachgerecht, gleichbehandelnd und nachvollziehbar. Und genau das vermisse ich im vorliegenden Fall.
Deshalb bitte ich Sie heute nicht um einen Akt des Wohlwollens, sondern um eine Entscheidung nach Recht und Gesetz.
Ich vertraue darauf, dass Sie alle Umstände sorgfältig würdigen – die Lage, die Nutzungsstruktur, die planerische Entwicklung und das Verhalten der Behörde – und dann zu einem Urteil kommen, das der Realität gerecht wird.
Ich bin bereit, das Ergebnis anzunehmen, wie es auch ausfallen mag – nicht aus Resignation, sondern weil ich fest daran glaube, dass unser Rechtssystem in der Lage ist, genau solche Situationen zu erkennen und zu korrigieren.
Und deshalb bitte ich Sie abschließend: Entscheiden Sie nicht formalistisch, sondern gerecht. Entscheiden Sie nicht schematisch, sondern nach dem Geist des Rechts.
Denn dann, davon bin ich überzeugt, wird die Entscheidung auf meiner Seite sein.
Ich danke Ihnen.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen noch eine gekürzte Version für kürzere Redezeit oder eine etwas emotionalere Variante anpassen.